Wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Seeschiffes oder eines seetauglichen Sportbootes mit einer Rumpflänge von bis zu 15 Metern ändern, müssen Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich an das BSH zurückgeben.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
29.11.2022