Arbeiten mit Quarantäneschädlingen dürfen nur in Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen durchgeführt werden. Die Genehmigung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: