InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Registrierung Unternehmen für Einfuhr Pflanzen, -erzeugnissen, sonst. Gegenständen mit Erfordernis Pflanzengesundheitszeugnis für Forstpflanzen/Holz

Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Region auswählen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.