Registrierung Unternehmen für Einfuhr Pflanzen, -erzeugnissen, sonst. Gegenständen mit Erfordernis Pflanzengesundheitszeugnis für Forstpflanzen/Holz
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
