Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen an Pflanzen, Saatgut oder anderen Befallsgegenständen anwenden, wenn diese ausschließlich zur Ausfuhr aus Deutschland gedacht sind. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.10.2021