Pflanzenschutzmittel können auf öffentlichen Flächen, wie Parks oder Friedhöfen, durch sachkundige Personen angewendet werden, wenn sie dafür durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt worden sind.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.10.2021