Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste von professionellen Saatgutbehandlungs-Einrichtungen, auch Beizstellen genannt. Deren Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Staubminderung sind geprüft.
Ihre Beizstelle muss in die Liste des JKI aufgenommen sein, damit Sie bestimmte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann bei der Zulassung von Beizmitteln eine Risikominderungsmaßnahme, eine sogenannte Anwendungsbestimmung erteilen, die sich auf die technische Anwendung der jeweiligen Beizmittel bezieht, zum Beispiel NT699-x.
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Saatgutbehandlungseinrichtung in einem Vor-Ort-Termin. Grundlage der Prüfung sind Checklisten für die jeweiligen Kulturarten, die in der Beizstelle zur Anwendung kommen.
Ziel der Prüfung sind Umwelt- und Naturschutz. Wenn bei der Beizung, Lagerung, Beförderung und Aussaat von Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittelabrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
