Sie dürfen Saatgut nur dann mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeln, wenn Ihre Beizstelle Saatgut produziert, das möglichst wenig Staub freisetzt. Wenn Sie eine Beizstelle betreiben, sind Sie verpflichtet, Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen zu lassen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.12.2022