Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: