Sie möchten Pflanzenschutzmittel wie zum Beispiel Unkrautbekämpfungsmittel auf Verkehrsflächen, Wegen, Plätzen, unbegrünten Sportanlagen oder Hofflächen ausbringen? Hierfür benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: