Wenn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.08.2021