Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin, Gemeinsame Asservatenstelle der Justiz oder für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).
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