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Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler für die Dauer von bis zu 3 Jahren

Wenn Sie als gewerbsmäßiger Waffenhändler oder Waffenhersteller Waffen beziehungsweise Munition zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedsstaaten verbringen wollen, können Sie eine allgemeine Ausfuhrerlaubnis für die Dauer von bis zu 3 Jahren beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.