Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.
Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.
Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.
