Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse wegen Geldwäsche beantragen
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, die Risikoanalyse zu dokumentieren, befreien.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
