Gruppen-Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor bestellen oder abberufen („entpflichten“)
Wenn Sie verpflichtet sind, einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Auf- sichtsbehörde auch anzeigen, wenn Sie einen Gruppen-Geldwäschebeauftragtenabberufen („entpflichten“) möchten.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
