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Online-Antrag

Gruppen-Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor bestellen oder abberufen („entpflichten“)

Wenn Sie verpflichtet sind, einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten zu bestellen, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Auf- sichtsbehörde auch anzeigen, wenn Sie einen Gruppen-Geldwäschebeauftragtenabberufen („entpflichten“) möchten.

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