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Online-Antrag

Gruppen-Geldwäschebeauftragte oder Gruppen-Geldwäschebeauftragten bestellen oder abberufen („entpflichten“)

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Gruppen-Geldwäschebeauftragte oder einen Gruppen- Geldwäschebeauftragten zu bestellen, muss dies vorab der Aufsichtsbehörde anzeigt werden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gruppen-Geldwäschebeauftragten abberufen („entpflichten“) möchten.

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