Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung im Bereich Glückspiel
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
