Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Finanzen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.04.2021