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Ausnahme von der Blockierpflicht bei geerbten Waffen beantragen

Wenn für geerbte Schusswaffen keine Blockiersysteme vorhanden sind, können auf Antrag Ausnahmen von der gesetzlichen Pflicht zur Sicherung der Erbwaffen mit Blockiersystemen erteilt werden.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.