Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor beantragen
Auf Antrag kann die Aufsichtsbehörde Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, befreien.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
