Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer/eines Geldwäschebeauftragten beantragen
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, befreien.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
