Wenn Sie zivile Explosivstoffe nach, durch und aus Deutschland heraus verbringen beziehungsweise transportieren möchten, müssen Sie vorab eine Verbringungsgenehmigung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beantragen.
Wenn Sie zivile Explosivstoffe nach, durch und aus Deutschland heraus verbringen beziehungsweise transportieren möchten, müssen Sie vorab eine Verbringungsgenehmigung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beantragen.