Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie hierfür die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
