InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Befreiung von der Erlaubnispflicht nach Sprengstoffrecht

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Ebenso sind Sie von der Erlaubnispflicht nach § 7 Spre…

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Region auswählen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.