Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Sachkosten beantragen.