Wenn Sie Ihr Kind, welches zum 30.06. des laufenden Jahres sechs Jahre alt wird, noch nicht einschulen lassen möchten, können Sie eine Beurlaubung bei der Grundschule in Ihrem Schulbezirk beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind, welches zum 30.06. des laufenden Jahres sechs Jahre alt wird, noch nicht einschulen lassen möchten, können Sie eine Beurlaubung bei der Grundschule in Ihrem Schulbezirk beantragen.