Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen.
Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: