Eine als Ersatzschule genehmigte Schule in freier Trägerschaft kann auf Antrag Zuschüsse des Freistaates Sachsen pro Schüler und Schülerin (Schülerausgabensatz) erhalten. Der Zuschuss wird für jeden Schüler und jede Schülerin eines Bildungsgangs (Schülerausgabensatz) gewährt. Er setzt sich aus folgenden Teilbeträgen je Schüler beziehungsweise Schülerin zusammen:

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: