Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip auf dem bestimmte Identitätsmerkmale gespeichert werden,
- kann in jedem Alter ab der Geburt beantragt werden.
Reisepass für Kinder
- Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
- Genaue Informationen für die Beantragung von Reisepässen für Personen unter 18 Jahren finden Sie unter „Weitere Informationen“- „Reisepass beantragen – für Personen unter 18 Jahren“
Reisepass für Vielreisende
Der Reisepass hat 32 Seiten. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann ein Reisepass mit 48 Seiten beantragt werden.
Namensänderungen
Wenn sich Ihr Name wegen Heirat, Scheidung, der Eintragung/ Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Gründe ändert, wird Ihr Reisepass ungültig.
Bei Bedarf müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Zuständigkeiten
- Sie können den Reisepass im Bürgeramt Bremen in einem der BürgerServiceCenter beantragen.
- Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
- Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
- Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
