Um Ihre Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu führen oder Personen als Gesellschafter aufzunehmen, die nicht der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkammer angehören, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: