Sie sind Anwältin oder Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation und leben und arbeiten in Deutschland? Dann können Sie Ihre Zulassung, also die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer, unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: