Sie sind Anwältin oder Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation und leben und arbeiten in Deutschland? Dann können Sie Ihre Zulassung, also die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer, unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.