Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium der Justiz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.03.2022