Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Herausgeber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
Voraussetzungen
- Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
- Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel
- Gebühr
- 50,00 bis 150,00 EUR
- Vorkasse
- Nein
Kostenbildung
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
- Widerspruch
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Fristen
Widerspruchsfrist
1 Monat
Innerhalb der Ausbildungsfrist können Sie den ATO-Wechsel und die Genehmigung des individuellen Ausbildungsprogramms jederzeit vor der Fortsetzung der Ausbildung beantragen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 4 Wochen
Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.
