Wenn Sie die eine Pilotenausbildung für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) oder Freiballone (BPL) absolviert haben, müssen Sie Ihre Fluglizenz beantragen, um fliegen zu dürfen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: