Wenn Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber für eine Pilotenlizenz anmelden wollen, müssen Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.
Wenn Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber für eine Pilotenlizenz anmelden wollen, müssen Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.