Drohnen dürfen Sie ohne luftverkehrsrechtliche Genehmigung in der "offenen" Betriebskategorie" nur betreiben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Luftverkehr nicht gefährdet werden. Sollten Sie die erforderlichen Bedingungen für einen zulässigen Betrieb nicht erfüllen (siehe –> Voraussetzungen), können Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.