Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
Wenn Sie nationales Kulturgut höchstens 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
