Wenn Sie als Kirche oder als Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: