Wenn Sie ein bestimmtes Kulturgut aus Ihrem Bestand regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine spezifische offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: