Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU für Kirchen oder Religionsgemeinschaften beantragen
Als Kirche oder Religionsgemeinschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut aus Ihren Beständen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
