Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: