Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Beständen von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in Drittstaaten beantragen
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
