Für die Ausfuhr von Kulturgut aus Deutschland benötigen Sie eine Genehmigung, wenn das Kulturgut bestimmte Alters- oder Wertgrenzen überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut im Sinne von § 6 Kulturgutschutzgesetz handelt.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: