Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld. Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
