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Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt. Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro) Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro) Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro) Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro) …

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