Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: