Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen.
Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen.