Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer an einem europaweiten Vergabeverfahren teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen schriftlichen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Hamburg stellen.
Diese prüft, ob der öffentliche Auftraggeber Sie durch die Missachtung von Vergabevorschriften in Ihren Rechten verletzt hat.
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Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antrag auf Nachprüfungsverfahren
- Begründung, welche Vergaberechtsverstöße Sie dem Auftraggeber vorwerfen und inwieweit sich die Vergaberechtsverstöße für Sie nachteilig auswirken könnten.
- Kopien der Vergabeunterlagen,
- Kopie des Rügeschreibens und der Stellungnahme des Auftraggebers
- Kopie der Vorabinformation des Auftraggebers
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihren Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften verletzt.
- Es handelt sich um einen öffentlichen Vergabeauftrag.
- Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, in denen die Auftragswerte die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.
- Der Zuschlag für das Vergabeverfahren wurde noch nicht erteilt.
Hinweise
Im Rahmen eines bereits anhängigen Nachprüfungsverfahrens kann auch ein akzessorischer Eilantrag gestellt werden, um das Zuschlagsverbot aufheben zu lassen.
Während eines Nachprüfungsverfahrens darf der Auftraggeber den Zuschlag für das Vergabeverfahren nicht erteilen.
Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, wenn:
- Sie den Verstoß im Vergabeverfahren erkannt, aber nicht innerhalb von 10 Tagen beim Auftraggeber schriftlich gerügt haben.
- Sie den Fehler in der Bekanntmachung erkannt, aber nicht spätestens bis zum Ende der Bewerbungs- oder Angebotsfrist beim Auftraggeber gemeldet haben.
- Sie den Fehler in den Vergabeunterlagen erkannt, aber nicht spätestens bis zum Ende der Bewerbungs- oder Angebotsfrist beim Auftraggeber gerügt.
- Der Auftraggeber Ihnen mitgeteilt hat, dass er Ihrer Rüge nicht abhelfen will und Sie den Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung stellen.
Die Kosten richten sich unter anderem nach dem jeweiligen Streitgegenstand. Der gezahlte Kostenvorschuss wird gegebenenfalls mit den Verfahrenskosten verrechnet.
Ein zusätzlicher Eilantrag ist mit weiteren Kosten verbunden.
Handlungsgrundlagen
§§ 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__155.html
Rechtsbehelfe
Sofortige Beschwerde
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag per E-Mail oder elektronischem Fax. Es wird dringend empfohlen, die beabsichtigte Antragstellung rechtzeitig bei der Vergabekammer Hamburg telefonisch anzukündigen.
- Die Vergabekammer Hamburg prüft Ihren Antrag und die erforderlichen Voraussetzungen.
- Sie erhalten eine Einladung zur mündlichen Verhandlung.
- Die Vergabekammer Hamburg stellt durch Beschluss fest, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in Ihren Rechten verletzt worden sind und trifft geeignete Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen oder eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.
Fristen
Der Nachprüfungsantrag ist bis spätestens 12:00 Uhr der Vergabekammer Hamburg vorliegen.
Später eingehende Nachprüfungsanträge können erst am nächsten Arbeitstag übermittelt werden und damit das Zuschlagsverbot auslösen.
Bearbeitungsdauer
Die Vergabekammer Hamburg trifft und begründet ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von 5 Wochen ab Eingang des Antrags.
Im Ausnahmefall kann die Frist verlängert werden. Diese Verlängerung soll nicht länger als 2 Wochen dauern.
