Jugendschutz - Informationen
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Vorschriften: Alkoholische Getränke: bis 13 Jahre: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Konsum von alkoholhaltigen Getränken sind generell verboten. 14 und 15 Jahre: Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und w…
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