Das Jugendamt kann Kinder und Jugendliche bei einer dringenden Gefahr in Obhut nehmen. Kinder und Jugendliche können um die Inobhutnahme bitten. Wenn Sie eine Gefährdung des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen vermuten, können Sie das Jugendamt darauf hinweisen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: